Wo haben diese Farben ihre historischen Wurzeln?

Gelb (bzw. gold, das geht in der Historie immer ein wenig durcheinander) und schwarz gelten als die kaiserlichen Farben bzw. Reichsfarben.

Wie Historiker wissen, gab es in der Zeit des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation keine Nationalfarben, da die Voraussetzung der Staatseinheit fehlte. Als kaiserliche Farben wurden Schwarz und Gold verwendet, die in den Wappen vieler Reichsstädte vorkamen. In der Entstehungszeit der Heraldik im 12. Jahrhundert war es üblich, in einen kaiserlich-goldenen Schild den schon seit der Antike als Reichssymbol verwendeten Adler in schwarz zu setzen. Das erste Reichswappen dieser Art ist auf einem Silberpfennig Kaiser Friedrich Barbarossas zwischen 1152 und 1190 belegt, die erste farbige Darstellung in schwarz-gold unter Kaiser Otto IV. zwischen 1198 und 1218.

Bei den Militärs in dieser Zeit wurde Schwarz sehr häufig als Grundfarbe für die Uniform verwendet. Das rührte daher, dass Schwarz die einzige Farbe war, mit der sich durch Einfärbung der (mitgebrachten) Alltagskleidung oder Uniformresten anderer Garden eine einheitliche Uniformfarbe herstellen ließ. Denn viele Soldaten waren damals Selbstversorger und erhielten keinen Sold. Sie mussten sich selbst ausrüsten und kleideten sich auch selbst ein. Gelb bzw. Gold wiederum galt in dieser Zeit als Farbe mit besonders positiver Ausstrahlung und wurde vielfach mit den Strahlen der Sonne oder der Farbe des Weizens assoziiert. Außerdem waren messingfarbene Knöpfe und Kokarden gebräuchlich und leicht erhältlich.

Erst viel später ist übrigens aus schwarz-gold dann schwarz-rot-gold geworden, so zum Beispiel bei den Uniformen des Lützow’schen Freicorps, welches 1813 gegen Napoleon kämpfte. Ein Leitspruch in diesen Befreiungskriegen lautete: „Aus der Schwärze (schwarz) der Knechtschaft durch blutige (rot) Schlachten ans goldene (gold) Licht der Freiheit.“

Im Deutschen Bund galt die Farbenfolge ab 1815 als Symbol für ein geeintes Deutschland ohne absolutistische Fürstenstaaten. Zwischenzeitlich verboten, erklärten die Delegierten der Frankfurter Nationalversammlung 1848 Schwarz-Rot-Gold zu den Bundesfarben.

Wenn man heute einmal nach dem historischen Ursprung der Farben auf unserer Bundesflagge forscht, liest man immer wieder von der Berufung auf die „alten deutschen Reichsfarben“, auf das „alte Reichspanier“. Dies macht vor allem eines deutlich: Man versuchte, die Farben auf das frühere kaiserliche Wappen zurückzuführen: Auf goldenem Grund ein schwarzer, rotbewehrter (ein- oder zweiköpfiger) Adler.

Dabei wird allerdings vergessen, dass die ursprünglichen Reichsfarben nur schwarz und gold waren. Das Rot wurde erst über die im Wappen rot abgebildeten Fänge hinzu interpretiert. Die sich durchsetzenden Farben Schwarz und Gelb/Gold als Farben des Königs waren immer die einzigen Farben. Rot war keine absichtlich eingefügte dritte Farbe, sondern ihr Erscheinen hatte mit der technischen Herstellung der Handschriften zu tun: Rote Farbe diente als Grundierung für Goldfarbe. An den Stellen, an denen das Gold abblätterte, etwa an den Fängen des Adlers, kam das Rot der Grundierung zum Vorschein. Bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (1806) können daher nur Schwarz und Gold bzw. Gelb (als Textilfarbe) als Wappenfarben gelten.